Ja, ich lebe in meiner eigenen Wohnung!
Das ist das ambulant Betreute Wohnen (BeWo)
Es ist für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung.
Wir vom Brühler Wohn-Haus helfen dabei und begleiten, beraten und betreuen jeden
So komme ich in das ambulant Betreute Wohnen
Ich muss körperlich Behinderung oder eine geistige Behinderung haben.
Das Gesetz dazu heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Ich werde betreut und bekomme Unterstützung, wo ich Hilfe brauche.
Ich werde Klient genannt.
Der Landschafts-Verband bezahlt die Betreuung.
Das ist die Teilhabe-Leistung.
Ein Bezugs-Betreuer gibt die Hilfe, die ich brauche.
Das sind die Fach-Leistungs-Stunden.
So geht es.
Wir vom Brühler Wohn-Haus helfen beim Schreiben des Bedarf-Ermittlungs-Instruments (BEI_NRW).
Der Landschafts-Verband genehmigt die Teilhabe-Leistungen.
Das Gesetz dazu heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9.
Im Bedarf-Ermittlungs-Instrument steht, welche Unterstützung der Klient durch den Bezugs-Betreuer braucht.
Der Bezugs-Betreuer vom Brühler Wohn-Haus hilft dem Klienten beim selbstständigen Wohnen.
Der Klient entscheidet selber, wann der Bezugs-Betreuer zur Beratung, Begleitung oder Betreuung kommen soll.
BWH – Brühler Wohnhaus gGmbH
Wohnhaus für Menschen mit Behinderung
Geschäftsführung:
Hans-Jürgen Deutsch-Martinett
Hausleitung:
Vera Seichter
Josef-Flohr-Weg 6
50321 Brühl
Tel.: 02232 / 76 35 10
Fax: 02232 / 76 35 14